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TAB_Mittelspannung_2008

TAB_Mittelspannung_2008
TAB_Mittelspannung_2008

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz

TAB Mittelspannung 2008

? BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Reinhardtstra?e 32, 10117 Berlin

Tel. 030 / 300 199 0, Fax: 030 / 300 199 3900

info@bdew.de, www.bdew.de

Ausgabe: Mai 2008

Technische Anschlussbedingungen - Mittelspannung

Vorwort

Diese Richtlinie fasst die wesentlichen Gesichtspunkte zusammen, die für Planung, Bau, Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind. Sie dient gleicherma?en dem Netzbetreiber, dem Anlagenerrichter und dem Anlagenbetreiber als Planungsunterlage und Entscheidungshilfe und erh?lt wichtige Informationen zum Betrieb solcher Anlagen.

Diese BDEW-Richtlinie ersetzt die Technische Richtlinie …Bau und Betrieb von übergabestati-onen zur Versorgung von Kunden aus dem Mittelspannungsnetz“ (VDN; Ausgabe 2003) so-wie die zugeh?rigen "Checklisten für Abnahme, Inbetriebnahme und Dokumentation". Sie wurde v?llig neu gestaltet und im logischen Aufbau übersichtlicher gegliedert.

BDEW wird im Juni 2008 das Arbeitsgebiet Netztechnik / Netzbetrieb, das vormals im Ver-band der Netzbetreiber - VDN e.V. bearbeitet wurde, auf den VDE übertragen. Damit erfolgt die technische Regelsetzung für die Stromnetze künftig im …Forum Netztechnik / Netzbe-trieb“ (FNN) beim VDE. Nach der Etablierung des FNN soll die …TAB Mittelspannung 2008“ formal in eine Technische Regel überführt werden.

Diese technische Richtlinie sowie die netzbetreiber-spezifischen Erg?nzungen k?nnen als Bestandteil der Netzanschluss- und ggf. Anschlussnutzungsvertr?ge für Kunden genutzt werden.

Der Anhang enth?lt Vordrucke für die Zusammenstellung der erforderlichen Daten einer Kundenanlage von der Planung des Netzanschlusses bis zu dessen Inbetriebsetzung und bis zur Inbetriebnahme der Kundenanlage.

In der vom Lenkungsausschuss Netztechnik zur Erarbeitung der Richtlinie eingesetzten Pro-jektgruppe wirkten mit:

Dipl.-Ing. Wolfgang Bartels, RWE WWE Netzservice GmbH, Recklinghausen

Dipl.-Ing. Norbert Bruns, EWE Netz GmbH, Oldenburg

Dipl.-Ing. Mike Elsner, BDEW, Berlin

Dipl.-Ing. Uwe F?hrmann, envia Netzservice GmbH, Halle

Dipl.-Ing. (FH) Claus-Dieter Gabel, Stadtwerke Leipzig GmbH, Leipzig

Dipl.-Ing. (FH) Andreas Hettich, EnBW Regional AG, Stuttgart

Dipl.-Ing. Dieter Lehmer, HEAG Südhessische Energie AG, Darmstadt

Herr Lars Stürmer, MVV Energie AG, Mannheim

Dipl.-Ing. Hartmut Vogt, E.ON edis AG, Fürstenwalde/Spree

Dipl.-Ing. Ulrike Wiedemann, Vattenfall Europe Distribution Berlin GmbH

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Inhaltsverzeichnis

1Grunds?tze (5)

1.1Geltungsbereich (5)

1.2Bestimmungen und Vorschriften (6)

1.3Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen (6)

1.4Inbetriebsetzung (10)

2Netzanschluss (11)

2.1Grunds?tze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes (11)

2.2Bemessung der Netzbetriebsmittel (11)

2.3Betriebsspannung am Netzanschlusspunkt (11)

2.4Netzrückwirkungen (11)

2.4.1 Allgemeines (11)

2.4.2 Schnelle Spannungs?nderungen (12)

2.4.3 Flicker (12)

2.4.4 Oberschwingungen und Zwischenharmonische (12)

2.4.5 Spannungsunsymmetrien (14)

2.4.6 Kommutierungseinbrüche (14)

2.4.7 Tonfrequenz-Rundsteuerung (14)

2.4.8 Tr?gerfrequente Nutzung des Kundennetzes (15)

2.4.9 Vorkehrungen gegen Spannungsabsenkungen und

Versorgungsunterbrechungen (15)

3übergabestation (16)

3.1Baulicher Teil (16)

3.1.1 Allgemeines (16)

3.1.2 Einzelheiten zur baulichen Ausführung (16)

3.1.3 Elektrische und elektromagnetische Felder (19)

3.2Elektrischer Teil (19)

3.2.1 Allgemeines (19)

3.2.2 Isolation (19)

3.2.3 Kurzschlussfestigkeit (20)

3.2.4 Schutz gegen St?rlichtb?gen (20)

3.2.5 überspannungsableiter (20)

3.2.6 Schaltanlagen (20)

3.2.6.1Schaltung und Aufbau (20)

3.2.6.2Ausführung (21)

3.2.6.3Kennzeichnung und Beschriftung (22)

3.2.7 Betriebsmittel (23)

3.2.7.1Schaltger?te (23)

3.2.7.2Verriegelungen (24)

3.2.7.3Transformatoren (24)

3.2.8 Sternpunktbehandlung (24)

3.2.9 Sekund?rtechnik (25)

3.2.9.1Fernsteuerung (25)

3.2.9.2Hilfsenergieversorgung (25)

3.2.9.3Schutzeinrichtungen (25)

3.2.10 Erdungsanlage (27)

3.3Hinweisschilder und Zubeh?r (28)

3.3.1 Hinweisschilder (28)

3.3.2 Zubeh?r (29)

4Abrechnungsmessung (30)

4.1Allgemeines (30)

4.2Wandler (31)

4.3Spannungsebene der Messung (32)

4.4Vergleichsmessung (32)

4.5Datenfernübertragung (32)

5Betrieb (33)

5.1Allgemeines (33)

5.2Zugang (34)

5.3Verfügungsbereich / Bedienung (34)

5.4Instandhaltung (35)

5.5Betrieb bei St?rungen (35)

5.6Blindleistungskompensation (36)

6?nderungen, Au?erbetriebnahmen und Demontage (37)

7Erzeugungsanlagen (37)

Anhang (38)

A Begriffe (38)

B Literaturverzeichnis (43)

C Beispiele für übersichtsschaltpl?ne von übergabestationen (47)

D Vordrucke (51)

D.1Antragstellung (52)

D.2Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (53)

D.3Netzanschlussplanung (55)

D.4Errichtungsplanung (56)

D.5Inbetriebsetzungsauftrag (57)

D.6Erdungsprotokoll (58)

D.7Prüfprotokoll für übergabeschutz (59)

D.8Inbetriebsetzungsprotokoll (61)

E Checklisten für Abnahme, Inbetriebsetzung und Dokumentation (63)

1Grunds?tze

1.1Geltungsbereich

Diese Technischen Anschlussbedingungen (TAB) gelten für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind oder angeschlossen werden.

Die TAB gelten weiterhin für Anlagen, die wesentlich erweitert oder ver?ndert werden. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es seitens der TAB keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und st?rungsfreie Stromversorgung gew?hrleistet ist.

Die TAB legen insbesondere die Handlungspflichten des Netzbetreibers, des Errichters, Pla-ners sowie des Kunden fest. Kunde im Sinne dieser Richtlinie sind der Anschlussnehmer und der Anschlussnutzer.

Sie gelten zusammen mit § 19 EnWG …Technische Vorschriften“ und sind somit Bestandteil von Netzanschlussvertr?gen und Anschlussnutzungsverh?ltnissen.

Geltungsbeginn ist der 01.06.2008.

Die bis zu diesem Zeitpunkt geltende Richtlinie Technische Richtlinie …Bau und Betrieb von übergabestationen zur Versorgung von Kunden aus dem Mittelspannungsnetz“ (VDN; Aus-gabe 2003) tritt am gleichen Tage au?er Kraft. Für in Planung oder in Bau befindliche Anla-gen gilt eine übergangsfrist von einem Jahr. In diesem Zeitraum kann die bisher geltende VDN-Richtlinie noch angewandt werden.

Fragen, die bei der Anwendung der TAB auftreten, kl?ren Planer, Errichter, Anschlussneh-mer und Anschlussnutzer der elektrischen Anlage mit dem zust?ndigen Netzbetreiber.

In der TAB werden übergabestationen beschrieben, die sich im Wesentlichen zusammenset-zen aus:

?dem baulichen Teil

?der Mittelspannungs-Schaltanlage

?den Transformatoren

?der Niederspannungs-Verteilung

?den Schutz- und Steuereinrichtungen

?den Messeinrichtungen

?dem Zubeh?r

1.2Bestimmungen und Vorschriften

Kundenanlagen sind unter Beachtung der geltenden beh?rdlichen Vorschriften oder Verfü-gungen, nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE, den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Vorschriften / Vorgaben des Netzbetreibers zu errichten und anzuschlie?en.

Der Kunde muss den ordnungsgem??en Betrieb im Sinne von DIN VDE 0105 – 100 /8/ und den technischen Zustand seiner übergabestation nach den einschl?gigen Richtlinien, Nor-men und Instandhaltungsanforderungen gew?hrleisten. Der Kunde kann auch Dritte mit der Betriebsführung der übergabestation beauftragen.

Jede Kundenanlage wird über eine übergabestation an das Mittelspannungsnetz des Netz-betreibers angeschlossen. Abweichungen von dieser Regelung sind gesondert mit dem Netz-betreiber zu vereinbaren.

In diesem Zusammenhang sind folgende Punkte besonders zu beachten: ?Netzanschlussvertrag und Anschlussnutzungsvertrag

?Spannungsebene und Netzanschlusspunkt

?Anschlussart (z.B. Kabel, Freileitung, Einschleifung, Stichanschluss)

?Einbeziehung in das Netzschutzkonzept des vorgelagerten Mittelspannungsnetzes

?Einbeziehung in das Fernsteuer-/Fernwirkkonzept des vorgelagerten Mittelspannungs-netzes

?Betriebsmittel mit zu erwartenden Netzrückwirkungen

?St?rlichtbogensicherheit der Schaltanlage in Verbindung mit dem Stationsraum ?Messeinrichtungen

?Eigentumsverh?ltnisse, ggf. aktueller Grundbuchauszug

?Trasse des Netzbetreibers auf Privatgrund

1.3Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen

Das Anmelde- und Anschlussverfahren untergliedert sich in folgende Teilabschnitte: ?Anmeldung

?Grobplanung, Prüfung, Projektierung, Anschlussangebot, Angebotsannahme / Beauf-tragung

?Errichtung und Abnahme der übergabestation

?Herstellung des Netzanschlusses

?Inbetriebsetzung

Vom Anschlussnehmer ist der Anschluss von elektrischen Anlagen an das Mittelspannungs-netz bzw. ?nderungen am Anschluss oder den elektrischen Anlagen rechtzeitig, gem?? dem beim Netzbetreiber üblichen Verfahren, anzumelden. Dies betrifft

?neue Anlagen (Bezugs- und / oder Erzeugungsanlagen)

?zu erweiternde Anlagen (z.B. wenn die im Netzanschlussvertrag vereinbarte Leistung überschritten wird) bzw. zu ?ndernde Anlagen

?vorübergehend angeschlossene Anlagen, z.B. Baustromstationen

und gilt weiterhin für Inbetriebsetzung bzw. Wiederinbetriebsetzung sowie nach Trennung oder Zusammenlegung von Kundenanlagen. Mit der Errichtung dürfen nur Elektro-Fachfirmen beauftragt werden.

Damit der Netzbetreiber den Netzanschluss leistungsgerecht auslegen sowie die Art der Messeinrichtungen festlegen und m?gliche Netzrückwirkungen beurteilen kann, liefert der Anschlussnehmer zusammen mit der Anmeldung die erforderlichen Angaben über die anzu-schlie?enden elektrischen Anlagen (siehe Anhang D.1 Antragstellung):

?Anlagenanschrift, Bezeichnung des Bauvorhabens,

?Anschlussnehmer,

?Grundstückseigentümer,

?Anlagenerrichter,

?Anlagenart (Neuerrichtung, Erweiterung, Rückbau),

?die ?rtliche Lage des zu versorgenden Grundstücks (Plan im Ma?stab mindestens 1:1.000) mit Vorschl?gen zu m?glichen Stationsstandorten,

?den voraussichtlichen Leistungsbedarf, dessen Charakteristik und ggf. Ausbaustufen, ?Besondere Anforderungen an die Versorgungszuverl?ssigkeit,

?Baustrombedarf,

?die Netzrückwirkungen (siehe Anhang D.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwir-kungen),

?den zeitlichen Bauablaufplan und Inbetriebsetzungstermin.

Der Netzbetreiber legt, unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden, die Art des Anschlusses fest. Der Netzbetreiber und der Kunde vereinbaren gemeinsam (siehe Anhang D.3 Netzanschlussplanung):

?den Standort der übergabestation und die Leitungstrasse des Netzbetreibers,

?den Aufbau der Mittelspannungs-Schaltanlage,

?die Art der Sternpunktbehandlung,

?die notwendigen Netzschutzeinrichtungen für die Einspeise-, übergabe- und Abgangs-schaltfelder

?eine erforderliche Fernsteuerung / Fernüberwachung und Umschaltautomatiken,

?die Art und die Anordnung der Messeinrichtung,

?Eigentums- und Verfügungsbereichsgrenze (Sie sind in den übersichtsschaltplan der Station einzutragen. Die Eigentumsverh?ltnisse der übergabestation werden im Netzan-schlussvertrag beschrieben.),

?den Liefer- und Leistungsumfang des Kunden und des Netzbetreibers. Der Kunde ist u.a.

für s?mtliche beh?rdlichen Genehmigungen und Anzeigen zust?ndig.

Sp?testens 6 Wochen vor Baubeginn überreicht der Kunde dem Netzbetreiber folgende Un-terlagen m?glichst in elektronischer Form bzw. in zweifacher (Papier-) Ausfertigung (siehe Anhang D.4 Errichtungsplanung):

?Ma?st?blichen Lageplan des Grundstückes mit eingezeichnetem Standort der übergabe-station, der Trasse des Netzbetreibers sowie der vorhandenen und geplanten Bebauung.

?übersichtsschaltplan der gesamten Mittelspannungsanlage einschlie?lich Eigentums- und Verfügungsbereichsgrenze, Transformatoren, Mess-, Schutz- und Steuereinrichtungen (wenn vorhanden, Daten der Hilfsenergiequelle); die technischen Kennwerte sind an-zugeben (Beispiele siehe Anhang C).

?Zeichnungen aller Mittelspannungs-Schaltfelder mit Anordnung der Ger?te (Montage-zeichnungen).

?Anordnung der Messeinrichtung mit Einrichtungen zur Datenfernübertragung.

?Grundrisse und Schnittzeichnungen, m?glichst im Ma?stab 1:50, der elektrischen Be-triebsr?ume für die Mittelspannungs-Schaltanlage und Transformatoren. Aus diesen Zeichnungen müssen auch die Trassenführung der Leitungen und der Zugang zur

Schaltanlage ersichtlich sein.

?Einvernehmliche Regelung bezüglich des Standortes und Betriebes der übergabestation und der Netzbetreiber-Kabeltrasse zwischen dem Haus- und Grundeigentümer und dem Errichter bzw. dem Betreiber der übergabestation, wenn dies unterschiedliche Personen sind.

?Nachweise zur Erfüllung der technischen Anforderungen des Netzbetreibers gem?? die-ser Richtlinie.

Eine mit dem (Sicht-) Vermerk des Netzbetreibers versehene Ausfertigung der Unterlagen erh?lt der Kunde bzw. sein Beauftragter wieder zurück. Dieser Vermerk hat eine befristete Gültigkeit von sechs Monaten und best?tigt nur die Belange des Netzbetreibers. Eintragun-gen des Netzbetreibers sind bei der Ausführung vom Errichter der Anlage zu berücksichti-gen. Mit den Bau- und Montagearbeiten der übergabestation darf erst begonnen werden, wenn die mit dem Vermerk des Netzbetreibers versehenen Unterlagen beim Kunden bzw. seinem Beauftragten und dem Netzbetreiber das best?tigte Anschlussangebot vorliegen. Mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Inbetriebnahmetermin der übergabestation informiert der Kunde den Netzbetreiber, damit der Netzbetreiber den Netzanschluss recht-zeitig in Betrieb setzen kann.

Mindestens eine Woche vor der Inbetriebsetzung des Netzanschlusses sind dem Netzbetrei-ber nachfolgende Unterlagen und eine übersicht zu Ansprechpartnern des Kunden für die Organisation und Durchführung von Schalthandlungen zu übergeben:

?aktualisierte Projektunterlagen (mit Nachweis der Erfüllung eventueller Auflagen seitens des Netzbetreibers),

?Inbetriebsetzungsauftrag (siehe Anhang D.5),

?Erdungsprotokoll (siehe Anhang D.6),

?Prüfprotokolle / Eichscheine für Strom- und Spannungswandler

Im Anschluss daran teilt der Netzbetreiber dem Anschlussnehmer zeitnah den Inbetriebset-zungstermin für den Netzanschluss mit.

1.4Inbetriebsetzung

Vor der Inbetriebnahme der übergabestation hat der Anschlussnehmer dem Netzbetreiber den vollst?ndig ausgefüllten, von den zust?ndigen Personen unterschriebenen Inbetriebset-zungsauftrag (siehe Anhang D.5) sowie weitere vom Netzbetreiber geforderte Unterlagen vorzulegen. Ohne unterschriebenen Inbetriebsetzungsauftrag erfolgt keine Inbetriebset-zung.

Das bei der Inbetriebsetzung des Netzanschlusses ausgefüllte Inbetriebsetzungsprotokoll (siehe Anhang D.8) verbleibt beim Netzbetreiber.

Der Netzbetreiber beh?lt sich eine Sichtkontrolle vor. Werden bei der Inbetriebsetzung M?n-gel festgestellt, so kann der Netzbetreiber die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses bis zur M?ngelbeseitigung aussetzen. Der Netzbetreiber übernimmt mit der Inbetriebsetzung aus-drücklich keine Verantwortung oder Haftung für die Betriebssicherheit der kundeneigenen Anlage.

Als Voraussetzung für die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses müssen ein gefahrloser Zugang und die Verschlie?barkeit der elektrischen Betriebsr?ume gegeben sowie ein ord-nungsgem??er Fluchtweg gew?hrleistet sein.

Die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses erfolgt vom Netzbetreiber bis zum übergabe-punkt.

2Netzanschluss

2.1Grunds?tze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes

Kundenanlagen sind an einem geeigneten Punkt im Netz, dem Netzanschlusspunkt, anzu-schlie?en. Anhand der unter Kapitel 1.3 aufgeführten Unterlagen ermittelt der Netzbetreiber den geeigneten Netzanschlusspunkt, der auch unter Berücksichtigung der Kundenanlage einen sicheren Netzbetrieb gew?hrleistet. Entscheidend für eine Netzanschlussbeurteilung ist stets das Verhalten der Kundenanlage an dem Netzanschlusspunkt sowie im Netz der allgemeinen Versorgung.

Die Beurteilung der Anschlussm?glichkeit unter dem Gesichtspunkt der Netzrückwirkungen erfolgt anhand der Impedanz des Netzes am Verknüpfungspunkt (Kurzschlussleistung, Re-sonanzen), der Anschlussleistung sowie der Art und Betriebsweise der Kundenanlage.

2.2Bemessung der Netzbetriebsmittel

Der Betrieb der Kundenanlagen verursacht eine h?here Belastung von Leitungen, Transfor-matoren und anderen Betriebsmitteln des Netzes. Daher ist eine überprüfung der Belas-tungsf?higkeit der Netzbetriebsmittel im Hinblick auf die angeschlossenen Kundenanlagen nach den einschl?gigen Bemessungsvorschriften durch den Netzbetreiber erforderlich.

2.3Betriebsspannung am Netzanschlusspunkt

Entsprechend DIN EN 50160 /10/ muss die Betriebsspannung am Netzanschlusspunkt als 10-Minuten-Mittelwert des Spannungs-Effektivwertes jedes Wochenintervalls zu 95 % in-nerhalb der Toleranz U c± 10 % liegen. Die Betriebsfrequenz schwankt in der Regel um we-nige mHz. In der DIN EN 50160 /10/ sind weitere Merkmale der Spannung und der Fre-quenz angegeben.

2.4Netzrückwirkungen

2.4.1Allgemeines

Die elektrischen Einrichtungen der Kundenanlage sind so zu planen, zu bauen und zu betreiben, dass Rückwirkungen auf das Netz des Netzbetreibers und die Anlagen anderer Kunden auf ein zul?ssiges Ma? dauerhaft begrenzt werden. Treten trotzdem st?rende Rück-wirkungen auf das Netz des Netzbetreibers auf, so hat der Kunde in seiner Anlage Ma?nah-

men zu treffen, die mit dem Netzbetreiber abzustimmen sind. Der Netzbetreiber ist berech-tigt, die übergabestation bis zur Behebung der M?ngel vom Netz zu trennen.

Für den Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen des Kunden mit dem Netz des Netzbetrei-bers gelten die Technische Richtlinie …Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ des BDEW /54/ und die Vorgaben des Netzbetreibers.

Die nachstehend aufgeführten Netzrückwirkungs-Grenzwerte sind aus den Richtwerten des Dokumentes …Technische Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen“ /55/ abgeleitet.

2.4.2Schnelle Spannungs?nderungen

Starke oder h?ufig wiederkehrende Last?nderungen, z. B. hervorgerufen durch das Ein-schalten gro?er Motoren, durch Schwei?anlagen oder Lichtbogen?fen, führen zu Span-nungs?nderungen, deren St?reinwirkung abh?ngig ist von ihrer H?ufigkeit und Amplitude. Einzelne schnelle Spannungs?nderungen dürfen am Verknüpfungspunkt der Kundenanlage mit dem ?ffentlichen Netz folgenden Wert nicht überschreiten:

?u max≤ 2 % (bezogen auf U c)

Dieser Grenzwert darf zudem nicht h?ufiger als einmal in 3 Minuten auftreten.

Gegenma?nahmen sind z. B. die Verwendung von Motoren mit h?herer Anlaufreaktanz, ?n-derungen der Taktfolge, Verwendung von Sanftanlaufeinrichtungen und gegenseitige Ver-riegelungen zwischen mehreren Ger?ten oder deren gestaffelte Anl?ufe, dynamische Blind-stromkompensationsanlagen oder der Anschluss an Netzpunkte mit h?herer Kurzschlussleis-tung.

2.4.3Flicker

Mit Flicker wird ein Ph?nomen bezeichnet, das durch Spannungsschwankungen gekenn-zeichnet ist, deren Frequenz und Amplitude eine derartige H?he besitzen, dass die von die-ser Spannung gespeisten Lampen st?rende Helligkeitsschwankungen aufweisen.

Die zul?ssigen Flickerst?rken, die eine Kundenanlage im Mittelspannungsnetz maximal be-wirken darf, betragen für die

?Langzeit-Flickerst?rke: P lt i = 0,5

?Kurzzeit-Flickerst?rke: P st i = 0,8

2.4.4Oberschwingungen und Zwischenharmonische

Oberschwingungserzeuger sind vor allem Betriebsmittel der Leistungselektronik (Stromrich-ter, Netzteile für elektronische Ger?te, Beleuchtungssteller) sowie Entladungslampen. Diese Ger?te pr?gen dem Netz Oberschwingungsstr?me ein, die an den vorgeschalteten Netzim-

pedanzen Oberschwingungsspannungen hervorrufen. Diese Oberschwingungsspannungen sind an den Anschlusspunkten aller am Netz betriebenen Ger?te vorhanden und dürfen be-stimmte Werte nicht überschreiten.

Um st?rende Rückwirkungen durch die Summenwirkung der Oberschwingungseinspeisun-gen in den ?ffentlichen Netzen zu vermeiden, werden vom Netzbetreiber – abh?ngig vom Leistungsbezug der Kundenanlage – Obergrenzen für die Einspeisung von Oberschwin-gungsstr?men vorgegeben, die sich an den Richtwerten der Richtlinie …Technische Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen“ /55/ orientieren.

Für die wichtigsten stromrichtertypischen Ordnungszahlen ν gelten folgende auf den Strom I A bezogenen Oberschwingungsstr?me Iν, die von der gesamten Kundenanlage maximal in das Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers eingespeist werden dürfen:

1

I A Strom der gesamten Kundenanlage (I A = S A / (√3 · U c)

S kV Kurzschlussleistung am Verknüpfungspunkt

S A Anschlussleistung der Kundenanlage

pν Proportionalit?tsfaktor

ausgew?hlte Oberschwingungen

für

19

ν 3 5 7 11 13 17 19 >

pν 6 15 10 5 4 2 1,5 1

Tabelle: Proportionalit?tsfaktor pν in Abh?ngigkeit der Harmonischen ν

Die in das Netz eingespeisten Oberschwingungsstr?me lassen sich z. B. durch h?herpulsige Stromrichterschaltungen, zeitliche Verriegelung verschiedener Oberschwingungserzeuger gegeneinander und/oder durch Filter herabsetzen. Derartige Ma?nahmen – insbesondere der Einbau von Filterkreisen – müssen in Absprache mit dem Netzbetreiber erfolgen. Besonders beachtet werden müssen Zwischenkreis- und Direktumrichter, da diese nicht nur Harmonische, sondern auch Zwischenharmonische erzeugen. Fallen diese Frequenzen mit der Steuerfrequenz der vom Netzbetreiber verwendeten Tonfrequenz-Rundsteuerung zu-sammen, sind die in Kapitel 2.4.7 aufgeführten Grenzwerte zu beachten.

1 Besondere Situationen, wie z. B. die Berücksichtigung von Resonanzen, sollten einer speziellen Untersuchung zugeführt werden.

2.4.5Spannungsunsymmetrien

Spannungsunsymmetrien werden durch Einphasenlasten oder unsymmetrische Dreiphasen-lasten hervorgerufen. Solche unsymmetrischen Lasten sind z.B. Induktions?fen, Lichtbo-gen?fen oder Schwei?maschinen.

Als Gegenma?nahme kommt neben einer symmetrischen Verteilung der Einphasenlasten auf die drei Au?enleiter des Drehstromnetzes der Einbau von Symmetrierungseinrichtungen in Frage.

Die Kundenanlage darf einen resultierenden Unsymmetriegrad von

k U,i = 0,7 %

nicht übersteigen, wobei zeitlich über 10 Minuten zu mitteln ist.

2.4.6Kommutierungseinbrüche

Die relative Tiefe von Kommutierungseinbrüchen d kom durch netzgeführte Umrichter darf am Verknüpfungspunkt im ungünstigsten Betriebszustand den Wert von

d kom = 5 %

nicht überschreiten (d kom = ΔU kom / ?c mit ?c = Scheitelwert der vereinbarten Versorgungs-spannung U c).

2.4.7Tonfrequenz-Rundsteuerung

Betreibt der Netzbetreiber eine Rundsteueranlage, so kann er Ma?nahmen zur Vermeidung einer unzul?ssigen Beeintr?chtigung der Rundsteuerung durch Betriebsmittel der Kundenan-lage verlangen.

Unzweckm??ig ausgelegte Filterkreise k?nnen einen überm??ig hohen Anteil der Tonfre-quenzenergie von Rundsteueranlagen absaugen. Darauf ist bei der Auslegung und Abstim-mung der Filterkreise Rücksicht zu nehmen /57/.

Der Betrieb der Kundenanlage darf zu einer Reduzierung des Tonfrequenz-Pegels U f im Mit-telspannungsnetz von maximal 2 % U f führen. Die Kundenanlage darf zudem nicht mehr als 0,1 % U c bei der verwendeten Tonfrequenz und nicht mehr als 0,3 % U c bei Frequenzen einspeisen, die einen Abstand von ± 100 Hz zur verwendeten Tonfrequenz haben.

Verwendet der Kunde elektrische Betriebsmittel, deren Funktion durch Rundsteuersendun-gen beeintr?chtigt werden kann, so hat er selbst dafür zu sorgen, dass durch den Einbau geeigneter technischer Mittel oder durch Wahl entsprechender Ger?te eine Beeintr?chtigung vermieden wird /57/.

Die Rundsteuerfrequenz ist beim Netzbetreiber zu erfragen.

2.4.8Tr?gerfrequente Nutzung des Kundennetzes

Betreibt der Kunde eine Anlage mit tr?gerfrequenter Nutzung seines Netzes, so ist durch geeignete Einrichtungen (z. B. Tr?gerfrequenzsperre) sicherzustellen, dass st?rende Beein-flussungen anderer Kundenanlagen sowie der Anlagen des Netzbetreibers vermieden wer-den.

Das Netz des Netzbetreibers darf vom Kunden nur mit Genehmigung des Netzbetreibers zur tr?gerfrequenten übertragung von Signalen mitbenutzt werden.

2.4.9Vorkehrungen gegen Spannungsabsenkungen und Versorgungsunterbre-

chungen

Sind Verbrauchseinrichtungen des Kunden gegen kurzzeitige Spannungsabsenkungen oder Versorgungsunterbrechungen empfindlich, sind vom Kunden geeignete Vorkehrungen zu treffen.

Der Einsatz von Anlagen zur Ersatzstromerzeugung (Notstromaggregate) ist mit dem Netz-betreiber abzustimmen. Einzelheiten für den Anschluss und den Betrieb sind in der VDN-Richtlinie …Notstromaggregate“ /56/ enthalten.

3übergabestation

3.1Baulicher Teil

3.1.1Allgemeines

Zur Einführung der Anschlussleitungen in die Kundenanlage und - so weit erforderlich - zur Installation weiterer Betriebsmittel der übergabestation stellt der Kunde dem Netzbetreiber auf seinem Grundstück geeignete Fl?chen und / oder R?ume, auf Verlangen des Netzbetrei-bers im Rahmen einer Grunddienstbarkeit, unentgeltlich zur Verfügung. Soweit von der In-stallation der erforderlichen Betriebsmittel das Eigentum Dritter betroffen ist, weist der Kun-de vor der Installation schriftlich deren Zustimmung nach.

Die Auslegung des baulichen Teils der übergabestation unter Berücksichtigung eventueller Erweiterungen veranlasst der Kunde im Einvernehmen mit dem Netzbetreiber.

Die Schaltanlagen- und Transformatorr?ume sind als "abgeschlossene elektrische Betriebs-st?tten" entsprechend DIN VDE 0101 /7/ zu planen, zu errichten und entsprechend DIN VDE 0105–100 /8/ zu betreiben.

Fabrikfertige Stationen sind gem?? DIN EN 62271-202 (VDE 0671-202) /25/ zu errichten (Werte nach IAC AB ..kA / 1s; Geh?useklasse ..).

übergabestationen, die in ein vorhandenes Geb?ude integriert werden, sollen ebenerdig an Au?enw?nden erstellt werden. Zudem muss das Geb?ude der übergabestation den zu er-wartenden überdruck infolge eines Lichtbogenfehlers standhalten k?nnen. Durch den Anla-generrichter ist ein diesbezüglicher Nachweis zu erbringen.

3.1.2Einzelheiten zur baulichen Ausführung

Die folgenden Ausführungen gelten für alle Stationsbautypen, soweit diese auf die gew?hlte Stationsart anwendbar sind.

Es sind korrosionsbest?ndige bzw. korrosionsgeschützte Bauteile zu verwenden.

Zugang und Türen

Türen müssen nach au?en aufschlagen und sind, sofern sie sich nicht innerhalb eines Ge-b?udes befinden, mit einem Türfeststeller auszurüsten. Türen müssen so beschaffen sein, dass sie von au?en nur mit einem Schlüssel ge?ffnet werden k?nnen (z. B. feststehender Knauf), Personen aber die Anlage ohne Benutzung eines Schlüssels verlassen k?nnen (Anti-panikfunktion).

An den Türen der Mittelspannungsanlagen- und Transformatorr?ume sind Warnschilder D-W008 (Warnung vor gef?hrlicher elektrischer Spannung) mit Zusatzschildern D-S002 ("Hochspannung, Lebensgefahr") nach DIN 4844-2 /37/ anzubringen. Der Zugang zum Nie-derspannungsraum ist mit dem Warnschild D-W008 zu kennzeichnen.

Das Schlie?system der Zugangstüren ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen. S?mtliche Türen im Verlauf des Stationszuganges sollen mit Schl?ssern für zwei Schlie?zylinder aus-gerüstet werden. Der Netzbetreiber stellt für jedes Schloss einen Schlie?zylinder mit seiner Schlie?ung zur Verfügung. Für den Fall, dass der Einbau solcher Schl?sser nicht m?glich ist, muss mit dem Netzbetreiber eine gleichwertige L?sung vereinbart werden.

Fenster

Die R?ume der übergabestation sind aus Sicherheitsgründen fensterlos auszuführen.

Klimabeanspruchung, Belüftung und Druckentlastung

Eine ausreichende Be- und Entlüftung sowie eine notwendige Druckentlastung müssen vor-gesehen werden. Die in DIN VDE 0101 /7/ angegebenen Werte für die Klimabeanspruchung (Innenraumklima) sind einzuhalten. Wenn nichts anderes vereinbart wird, sind folgende Klimaklassen einzuhalten:

Die tiefste Umgebungstemperatur betr?gt – 5 °C (Klasse …Minus 5 Innenraum“).

Der Mittelwert der relativen Luftfeuchte überschreitet in einem Zeitraum von 24 h nicht den Wert 70 % (Klasse …Luftfeuchte 70 %“).

Die Bildung von Schwitzwasser wird durch geeignete Ma?nahmen (z. B. Heizung und Lüf-tung) vermieden.

Die Belüftung der Transformatorr?ume ist für die zu erwartende Verlustw?rme der Summe der Transformatoren auszulegen. Die Zu- und Abluft?ffnungen sind unmittelbar ins Freie zu führen. An allen Be- und Entlüftungen ist der Schutz gegen das Eindringen von Regenwas-ser und Fremdk?rpern und die Stochersicherheit entsprechend dem Schutzgrad von mindes-tens IP 23-DH nach DIN VDE 0470 Teil 1 / EN 60529 /15/ sowie der Insektenschutz zu ge-w?hrleisten.

Die Druckentlastungs?ffnungen werden so gestaltet, dass bei einem St?rlichtbogen in der Schaltanlage keine über die Bemessung des Bauk?rpers hinausgehende Druckbeanspru-chung auftritt. Der Passantenschutz ist zu gew?hrleisten.

Fu?b?den

Wenn Mittelspannungs-Schaltanlagen auf Zwischenb?den gestellt werden, ist die Tragkon-struktion des Zwischenbodens einschlie?lich der Stützen mit dem Bauk?rper dauerhaft und stabil zu verbinden.

Die Zwischenbodenplatten müssen mindestens der Baustoffklasse B2 nach DIN 4102 (schwer entflammbare Baustoffe) /36/ entsprechen. Sie müssen bei Druckbeanspruchung infolge von St?rlichtb?gen liegen bleiben und dürfen den Bedienenden nicht gef?hrden. In Mittelspannungs-Schaltanlagenr?umen ist die Verwendung von Gitterrosten nicht zul?ssig.

Schallschutzma?nahmen und Auffangwannen

Bei der Bauplanung werden die Schallemissionen der Transformatoren (Luft- und K?rper-schall) berücksichtigt. Die Grenzwerte nach TA L?rm /72/ sind einzuhalten.

Bei flüssigkeitsgefüllten Transformatoren muss die im Fehlerfall austretende Isolierflüssig-keit aufgefangen werden. Die Auffangwannen werden nach DIN VDE 0101 /7/ und nach dem Wasserhaushaltsgesetz /61/ bzw. den zugeh?rigen Anlagenverordnungen /70/ der je-weiligen Bundesl?nder ausgeführt.

Trassenführung der Netzanschlusskabel

Der Bereich der Kabeltrassen darf nicht überbaut werden, und es dürfen keine tiefwurzeln-den Pflanzen vorhanden sein /65/. Für die St?rungsbeseitigung müssen die Kabel jederzeit zug?nglich sein.

Zur Einführung der Netzanschlusskabel in das Geb?ude sind bauseitig Wanddurchl?sse in ausreichender Zahl nach Angabe des Netzbetreibers vorzusehen. Gegebenenfalls sind spe-zielle Konstruktionen der Kabeleinführungen einzusetzen. Ebenso ist die Ausführung von Kabelkan?len, -schutzrohren, -pritschen und -kellern, die Netzanschlusskabel aufnehmen sollen, mit dem Netzbetreiber abzustimmen, wobei u. a. auf die Biegeradien der Kabel zu achten ist. Es ist die kürzeste Kabelverbindung von der Einführung bis zur Mittelspannungs-Schaltanlage zu realisieren.

Die Kundenkabel und andere Leitungen sind in der übergabestation kreuzungsfrei zu den Netzanschlusskabeln des Netzbetreibers zu verlegen.

Rohre und Leitungen, die nicht für den Betrieb der übergabestation ben?tigt werden, dürfen durch diese übergabestation nicht hindurchgeführt werden.

Beleuchtung, Steckdosen

Vom Errichter sind Schutzkontakt-Steckdosen mit 230 V, 50 Hz und 16 A zum Anschluss ortsver?nderlicher Verbraucher zu installieren.

In begehbaren Stationsr?umen einer übergabestation sind Beleuchtung und Steckdosen mit getrennten Stromkreisen erforderlich. Die Beleuchtung ist so anzubringen, dass die Lampen gefahrlos ausgewechselt werden k?nnen und eine ausreichende Lichtst?rke vorhanden ist.

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